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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A L L G E M E I N E   G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N

Weinhof Syke, Sparte Internet Weindiscount, Halbetzer Str. 3, 28857 Syke, Telefon 04242-933 911, Fax 04242-933 912


1. Geltung der Bedingung

1.1 
Unsere Angebote, Serviceleistungen, Verkäufe und Lieferungen erfolgen aufgrund dieser AGBen. Einkaufsbedingungen des Bestellers oder sonstige abweichende Vereinbarungen gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns als Zusatz zu diesen AGBen schriftlich bestätigt werden.

1.2 
Bezugnahme oder Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3 
Mit dem Erscheinen dieser Liste sind alle früheren Wein- und Sektlisten ungültig. Das Angebot ist freibleibend. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Wenn ein Jahrgang geräumt ist , ist der Preis ungültig. 

2. Angebot und Vertragsabschluß

2.1 
Unsere Angebote können bis zur Annahme durch den Besteller von uns jederzeit widerrufen werden.

2.2 
Eingabefehler während des Bestellvorganges im Internet, können bis zum Zeitpunkt der entgültigen Absendung verbessert werden.

2.3
 Angebote / Bestellungen des Bestellers werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Auslieferung der Liefergegenstände bzw. der Serviceleistung rechtsverbindlich. Vor Vertragsschluss ist der Besteller an seine Bestellung / sein Angebot - sofern es sich um Standardware handelt - 14 Tage gebunden. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung bei uns. Mit Zustandekommen des Vertrages ist der Besteller an den Inhalt des Vertrages gebunden.

2.4 
Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.

Die Flaschen - Abbildungen geben nicht immer den aktuellen Jahrgang an. Bitte entnehmen Sie den lieferbaren Jahrgang jeweils dem Artikel - Text

3. Umfang der Lieferung/ Verpackungseinheiten/Mindestbestellung/ Abholung

3.1 
Für den Umfang der Lieferung sind unsere Angaben in der Auftragsbestätigung und soweit keine Auftragsbestätigung vorliegt, die Angaben in unseren Angeboten maßgeblich.

3.2 
Verpackungseinheiten: Wenn nicht anders angegeben, enthalten alle Flaschen 0,75 Liter. Überwiegend enthalten die Wein-Kartons 12/1 Flaschen, Sekt- und Champagner 6/1 Flaschen.

3.3 
Wir liefern bereits ab 12 Flaschen – beliebig sortiert –, Versandkostenanteil 4,90€, ab 100€ Auftragswert Lieferung frei Haus. (Zur Zeit ab 12 Flaschen Lieferung frei Haus) Bitte beachten Sie bei Ihrer Bestellung, dass wir ausschließlich in 12er-Schritten – auch beliebig sortiert – liefern. Gegen Berechnung einer geringen Prämie (1,5 % v. Warenwert) versichern wir grundsätzlich jede Lieferung gegen Bruch, Brand oder Beraubung.

3.4 
Wenn Sie Ihre Bestellung bei uns abholen möchten, bitten wir Sie um vorherige Benachrichtigung, damit wir die Weine für Sie bereitstellen können und Sie nicht warten müssen. Abholzeiten: Mo-Fr 8.00-18.00 Uhr. Unser Lager finden Sie in Syke-Henstedt, Halbetzer Str. 3.


3.5 
Alle Weinabonnements sind innerhalb Deutschlands grundsätzlich versandkostenfrei und können jederzeit zum 15. eines Monats per Email, Post oder Fax gekündigt werden. Es gelten die unter 9. stehenden Rückgaberechte.

3.6 
Falls nicht ausdrücklich anders gewünscht, liefern wir branchenüblich für eine eventuell geräumte Sorte den Nachfolgejahrgang, sofern er gleichwertig in Art und Preis ist.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 
Unsere Preise gelten ab Hof und gegenüber Kaufleuten zuzüglich der jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Kosten für Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll etc. werden gesondert in Rechnung gestellt. Den Versandkostenanteil entnehmen Sie der Auftragsbestätigung.

4.2 
Die Preise gelten für die Dauer von vier Monaten ab Zustandekommen des Vertrages. Bei längerer, von uns nicht zu vertretender Lieferfrist, gelten die dann gültigen Preise. Beträgt die Preiserhöhung mehr als vier Prozent, so kann der Besteller durch schriftliche Erklärung binnen zwei Wochen seit Eingang der Mitteilung über diese Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten. 

4.3 
Wir akzeptieren Zahlung per Rechnung, Lastschriftverfahren und Kreditkarte (Master- und Visa Card) . Die Rechnung liegt in der Regel der Lieferung bei. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tage nach Lieferung netto zahlbar. Die Abbuchung beim elektronischen Zahlungsverfahren (Kreditkarte) erfolgt unmittelbar nach Buchung der Bestellung. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.


4.4 
Im Verzugsfall haben wir die Wahl, Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankkreditzinsen oder in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Hier von unberührt bleibt das Recht des Bestellers, niedrigere Zinsen zu zahlen, sofern er uns eine geringere Belastung nachweist.

4.5 
Der Besteller ist nicht berechtigt, mit Forderung gegenüber uns aufzurechnen, sofern die aufrechenbare Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Lieferzeit, Verzug, Unmöglichkeit und Selbstbelieferungsvorbehalt

5.1 
Als Lieferzeit gilt der in unserer Auftragsbestätigung schriftlich festgelegte Termin. 

5.2 
Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Hof verlassen hat oder wir bis zu diesem Zeitpunkt die Liefergegenstände zur Auslieferung bereitgestellt und dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.

5.3 
Bei auf leichter Fahrlässigkeit beruhendem Verzug sind Schadensersatzansprüche wegen dieser Verzögerung und / oder Nichterfüllung der Art nach auf bei Vertragsabschluß vorhersehbare Schäden und der Höhe nach auf den dreifachen Wert der Lieferung und Leistung beschränkt. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann, so haften wir wegen einer Verzögerung, die auf leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren leitenden Angestellten oder unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zurückzuführen ist und durch die ein Schaden entsteht, für jede Woche der Verzögerung in Höhe von 0,5 %, im Ganzen jedoch höchstens in Höhe von 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, die infolge der Verspätung nicht rechtzeitig ausgeliefert wurde. Diese Regelung gilt entsprechend bei Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung aufgrund von Verzuges (§ 326 BGB) sowie bei Schadensersatzansprüchen wegen nachträglicher Unmöglichkeit (§ 325 BGB). Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers auf Rücktritt bleiben von dieser Regelung unberührt.

5.4 
Weisen wir bei einer Lieferung an einen Vollkaufmann nach, dass wir trotz sorgfältiger Auswahl unserer Zulieferanten und trotz Abschluss der erforderlichen Verträge zu angemessenen Konditionen von unseren Zulieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden, so verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Verzögerung, der durch die nicht rechtzeitige Belieferung durch die Zulieferanten verursacht wurde. Im Falle der Unmöglichkeit der Belieferung durch den Zulieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Gefahrübergang

6.1 
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers diesem zugeschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Versandbeauftragten oder Abholer auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort erfolgt und / oder wenn wir die Frachtkosten tragen und 1 oder wir den Versand selbst durchführen.

6.2 
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

7. Annahmeverzug

7.1 
Der Besteller kommt in Annahmeverzug bzgl. der von uns zu erbringenden Lieferung und Leistung, wenn wir ihn zum geschuldeten Lieferzeitpunkt oder nach diesem Zeitpunkt unsere geschuldeten Lieferungen und Leistungen schriftlich mitteilen und der Besteller die Lieferung und Leistung ablehnt und / oder trotz ausdrücklicher Aufforderung die Annahme der Lieferung und Leistung innerhalb von drei Tagen nach Zugang des Schreibens die Annahmebereitschaft nicht bestätigt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Annahmeverzuges.

7.2 
Bei Annahmeverzug hat der Besteller pro Monat des Annahmeverzuges 1 % der Auftragssumme als Lagerkosten zu zahlen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, uns niedrigere Lagerkosten nachzuweisen.

7.3 
Stehen uns wegen Nichtabnahme des Kunden Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so können wir 15 % der Auftragssumme vom Besteller als Schadensersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Bestellers, uns einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

7.4 
In den Fällen 7.2 bis 7.3 sind wir berechtigt, anstelle der dort geregelten Pauschalen die uns tatsächlich entstandenen höheren Kosten geltend zu machen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann, so behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.

8.2 
Sofern nicht nachstehend abweichend geregelt, ist dem Besteller eine Weiterveräußerung des Liefergegenstandes vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises nicht gestattet. Gehört es zu dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Bestellers, unsere Liefergegenstände an Dritte weiterzuveräußern, tritt uns der Besteller bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturenbetrages (einschl. MWSt.) ab, die ihm aus Veräußerung der gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller den Liefergegenstand berechtigt weiterveräußert und seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere nicht im Zahlungsverzug ist.

8.3 
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. In den Fällen der Weiterveräußerung an Dritte ist der Besteller bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und seine Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und uns die dazu gehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner des Bestellers die Abtretung mitzuteilen.

8.4 
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in den Liefergegenstand hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns alle zu einer Intervention notwendigen Unterlagen zuzuleiten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

8.5 
Der Besteller ist bis zum endgültigen Eigentumsübergang verpflichtet, den Liefergegenstand auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Eine entsprechende Versicherung hat er uns auf Verlangen nachzuweisen.

8.6 
Hinsichtlich der Verwertung der Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderung gilt folgendes:

a) 
Ist der Besteller nicht im Handelsregister (HR) eingetragen, so richtet sich die Verwertung des Vorbehaltseigentums nach den Regeln des Verbraucherschutzgesetzes.

b) 
Ist der Besteller im HR eingetragen, so sind wir berechtigt, die uns herausgegebene Eigentumsvorbehaltsware nach bestem Ermessen, insbesondere auch freihändig zu verwerten. Der bei der Verwertung erzielte Erlös wird abzüglich der uns entstandenen Kosten auf die offene Kaufpreisforderung angerechnet. Überschüsse werden dem Besteller ausgezahlt.

c) 
Uns abgetretene Forderungen können wir unmittelbar gegenüber dem Käufer des Bestellers einziehen. Die eingezogenen Forderungen werden mit dem Kaufpreis verrechnet und der Überschuss dem Besteller ausgekehrt.

8.7 
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

9. Beanstandungen (Falschlieferungen, Fehlmengen u. Bruch)/ Gewährleistung / Widerrufs- und Rückgaberecht

9.1 
Bitte benachrichtigen Sie uns direkt, unser Kundenservice hat die Email : weinhof-syke@t-online.de. Wir bringen die Sache in Ihrem Sinne in Ordnung.

9.2 
Mängel, die offen zutage liegen, so dass sie auch dem nicht fachkundigen Besteller ohne besondere Aufmerksamkeit auffallen, sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung uns gegenüber anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung uns gegenüber anzuzeigen. Wird diese Mängelanzeigefrist versäumt, so stehen dem Besteller gegenüber uns wegen diesem Mangel keine Gewährleistungsansprüche zu, sofern wir diesen Mangel nicht arglistig verschwiegen haben. Handelt es sich beim Besteller um einen Vollkaufmann, so gelten ausschließlich die §§ 377 ff HGB.

9.3 
Ist der Liefergegenstand zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Besteller übergeht. mit Fehlern behaftet oder fehlen ihm zu dieser Zeit zugesicherte Eigenschaften, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern. Lassen wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geliefert oder den Mangel behoben zu haben, so hat der Besteller nach seiner Wahl einen Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises oder im Falle des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften einen Anspruch auf Schadensersatz.

9.31 
Handelt es sich bei der Lieferung um eine Bestellung aus dem Internet o.ä. die unter das Fernabsatzgesetz vom 09.06.2000 fällt gilt folgende Regelung:

Der Besteller ist an seine Erklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der ersten Sendung widerruft. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an den Weinhof- Syke, Halbetzer Strasse 3, 28857 Syke.

Nach Eingang des Widerrufs sind wir verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten und der Besteller ist verpflichtet die Lieferung auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Die Rücksendekosten bei einer Bestellung bis zu 40 Euro trägt der Besteller.

9.4 
Keine Gewährleistungsansprüche des Bestellers bestehen:

  • Bei Mängeln, die durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung durch den Besteller oder seiner Abnehmer entstanden sind;
  • wenn der Liefergegenstand aufgrund der Vorgaben des Bestellers, insbesondere nach von ihm überlassenen Zeichnungen erstellt wurde, und der Mangel des Liefergegenstandes auf diese Vorgaben / Zeichnungen zurückzuführen ist.


9.5 
Hat der Besteller uns wegen Gewährleistungsansprüchen in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel auf einem Umstand beruht, der uns nicht zur Gewährleistung verpflichtet. so hat der Besteller, sofern er unsere Inanspruchnahme zu vertreten hat, uns alle hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen.

10. Qualitätsgarantie

Unsere Qualitätsprüfung ist äußerst streng. Alle Weine werden direkt im Anbaugebiet abgefüllt und von Experten ständig überprüft. Zusätzlich werden durch uns Geschmacksproben durchgeführt. Trotzdem kann es passieren, dass Ihnen wider Erwarten ein Wein nicht schmeckt. Kein Problem! Wir garantieren, dass unsere Weine saubere, bekömmliche Gewächse sind. Sämtliche Flaschen sind direkt im Anbaugebiet / Weingut / Domaine / Château abgefüllt. Von der Qualität und Preiswürdigkeit der Weine sind wir überzeugt. Sollten Sie einmal anderer Meinung sein oder sollten Sie einen Wein bekommen haben, der »korkenkrank« oder in irgendeiner Weise nicht in Ordnung ist, so tauschen wir alle unangebrochenen Flaschen um oder erstatten Ihnen den Kaufpreis.


11. Sonstige Schadensersatzansprüche

11.1 
Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber uns als auch gegenüber unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von uns, unseren leitenden Angestellten oder unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorliegt. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen finden auf diejenigen Fälle keine Anwendung, in denen es sich um eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten / wesentlicher vorvertraglicher Pflichten (Kardinalspflichten) handelt. Haften wir infolge leichter Fahrlässigkeit, so ist der Anspruch auf Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt. Wir haften in diesen Fällen insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Mängelfolgeschäden, Produktionsausfälle und im Falle der culpa in contrahendo nicht für einen Schaden, der das positive Interesse übersteigt.

11.2 
Soweit wir auf Schadensersatz wegen ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften in Anspruch genommen werden können, wird der Schadensumfang auf den Umfang der Zusicherung und auf die bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schäden begrenzt. Ansprüche aus entgangenem Gewinn und / oder Produktionsausfall sind in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, wir haben bei der Zusicherung der Eigenschaften diese Schäden in die Zusicherung miteinbezogen.

12. Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten Dritter

12.1 
Werden durch den Liefergegenstand Schutzrechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt oder sind Dritte berechtigt, dem Besteller die Weiterbenutzung des Liefergegenstandes zu untersagen. so sind wir berechtigt - nicht jedoch verpflichtet – diesen Rechtsmangel durch entsprechende Veränderung des Liefergegenstandes zu beseitigen. Hierdurch entstehende Kosten tragen wir.

12.2 
Sind wir zu einer Beseitigung des Rechtsmangels nicht in der Lage und / oder trifft uns bezüglich dieses Rechtsmangels entweder kein Verschulden oder beruht unser Verschulden nur auf leichter Fahrlässigkeit. So sind Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Nichterfüllung gegenüber uns ausgeschlossen. sofern es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann handelt Hiervon unberührt bleibt das Recht des Bestellers auf Rücktritt vom Vertrag und die Geltendmachung der nachgewiesenen Aufwendungen, die dem Besteller durch die Rechtsverfolgung des Dritten entstanden sind.

12.3 
Wird der Besteller wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen. so hat er uns hiervon unverzüglich zu informieren.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort

13.1 
Auf diesen Vertrag und die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss UN - Kaufrechts (CISG) Anwendung.

13.2 
Gegenüber Vollkaufleuten ist für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche als Gerichtsstand und Erfüllungsort Syke vereinbart.

14. Datenschutz

Sämtliche auf der Website von novino.de/ novino.com (die Internetsite des Weinhof Syke) erhobenen persönlichen Daten werden ausschließlich zu Ihrer individuellen Betreuung gespeichert und verarbeitet. Der Weinhof Syke, als Betreiber von www.novino.de/novino.com sichert zu, dass Ihre Angaben entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden. Um Ihre Bestellung abwickeln und ausliefern zu können, geben wir Ihre Daten nur an den jeweils mit der Auslieferung beauftragten Liefer-Dienst weiter. Sollten Sie eine Änderung oder Löschung Ihrer Daten wünschen, senden Sie bitte eine Email an weinhof-syke@t-online.de.


15. Entsorgung

Der Weinhof Syke ist ein Unternehmen der wülfers group und unter der Steuer-Nr. DE 196247362 Vertragspartner der Zentek GmbH, Köln und somit beteiligt am Selbstentsorgersystem und am Dualen System für Verkaufsverpackungen gemäß § 6 Abs. 1 und 2 Verpackungsverordnung (VerpackV).

Weinhof Syke

Folkard Wülfers
Halbetzer Straße 3
28857 Syke-Henstedt

Telefon: 
04242 – 933 911
04242 – 934 514
04242 – 934 515
04242 – 934 516
04242 – 934 517

Fax:
04242 – 933 912

Email:
weinhof-syke@t-online.de

Ust-Identifikationsnr.:
DE 196247362